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Keine Unterbrechung anhängiger Verfahren durch Einleitung der Zwangsverwaltung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2001, 598 Heft 9 v. 20.9.2001

§§ 97 ff EO; § 7 KO:

Die Bestimmungen der §§ 97 ff EO bieten keine Handhabe für eine Unterbrechung anhängiger Prozesse bei Einleitung der Zwangsverwaltung gegen eine Partei in analoger Anwendung des § 7 KO.

OGH 27. 3. 2001, 1 Ob 23/01s (LGZ Graz 14. 11. 2000, 3 R 257/00m; BGZ Graz 20. 9. 2000, 5 C 20/00k)

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