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Keine Zurückbehaltung des Arbeitsentgelts wegen Verletzung einer Nebenpflicht, die nicht dessen Fälligkeit berührt

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2001, 600 Heft 9 v. 20.9.2001

§§ 1052 und 1154 ABGB:

Eine Zurückbehaltung des Arbeitsentgelts wegen Nichterfüllung einer Nebenpflicht seitens des Arbeitnehmers ist grundsätzlich unzulässig; auch wenn ein Retentionsrecht vereinbart wäre, vermöchte es die relativ zwingende Bestimmung des § 1154 Abs 3 ABGB nicht zu umgehen.

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