vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sonderkonstellation einer Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2001, 601 Heft 9 v. 20.9.2001

§ 7 Abs 2, § 87 Abs 1 und Abs 2 StGB:

Besteht der Erfolg einer mit Absicht auf Zufügung einer schweren Körperverletzung gesetzten Handlung in einer Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen iSd § 85 StGB, die (ausnahmsweise) nicht zugleich die Voraussetzungen einer schweren Körperverletzung iSd § 84 Abs 1 StGB erfüllt, so ist der Grundtatbestand des § 87 Abs 1 StGB nicht vollendet, sondern bloß versucht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!