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Kosten- und Schadenersatz für eV im außerstreitigen MRG-Verfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2001, 471 Heft 7 v. 20.7.2001

§§ 393 und 394 EO; § 37 MRG; § 236 ZPO:

Die Kostenregelung des Hauptverfahrens (hier: § 37 Abs 3 Z 19 MRG) verdrängt jene des eV-Verfahrens. Schließt das Hauptverfahren einen Kostenersatzanspruch aus, können Kosten des eV-Verfahrens auch nicht als Schadenersatz (§ 394 EO) begehrt werden. Ein Zwischenantrag auf Feststellung, dass das Bestandverhältnis dem MRG unterfällt, ist im außerstreitigen MRG-Verfahren unzulässig.

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