Die Idee der Drittfinanzierung von Prozessen scheint - nach erfolgreichem Start in Deutschland - nunmehr auch in Österreich Fuß zu fassen. Das Prozessfinanzierungsmodell basiert darauf, dass sich der Finanzierer gegenüber dem Anspruchsinhaber verpflichtet, bei Prozessverlust sämtliche Verfahrenskosten zu übernehmen. Für den Fall des Prozessgewinns lässt sich der Finanzierer einen Anspruch auf Erfolgsbeteiligung in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes (zwischen 30% und 50%) der ersiegten Forderung einräumen. Im gegenständlichen Beitrag soll die aus Deutschland stammende Vertragskonstruktion näher vorgestellt und ihre Zulässigkeit nach österreichischem Recht untersucht werden.