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Vorzugspfandrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft im Konkurs eines Wohnungseigentümers

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2001, 395 Heft 6 v. 20.6.2001

§ 13c Abs 3 Z 1 und Abs 4 WEG; § 216 Abs 1 Z 3 EO:

Das gesetzliche Vorzugspfandrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft kann im Konkurs eines Wohnungseigentümers nicht schon auf Grund der Anmeldung der Forderung auf dem Anteil des Gemeinschuldners angemerkt werden.

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