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Humanitätsschranke bei Behandlung von Auslieferungsersuchen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2001, 331 Heft 5 v. 20.5.2001

§§ 22 ARHG; Art 1 EuAlÜbk; Art 8 MRK:

Die Härteklausel des § 22 ARHG kann nicht zur Anwendung gelangen, wenn die vertragliche Auslieferungspflicht aus Art 1 EuAlÜbk eingreift. Die Auslieferung kann jedoch fallspezifisch aus Grundsätzen des zwingenden Völkerrechts im Lichte des Art 8 MRK zu verweigern sein.

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