§§ 896, 1037 und 1041 ABGB; §§ 17 ff und 40 ff ZPO:
Nach stRsp seit SZ 70/241 kann ein Mitschuldner, der im Vorprozess einem Regresspflichtigen den Streit verkündet hat, von diesem anteiligen Kostenersatz gem § 1037 ABGB verlangen, wenn der Regresspflichtige sich am Verfahren nicht beteiligt hat.