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Aufhebung eines Adhäsionserkenntnisses auf Grund Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2001, 126 Heft 2 v. 20.2.2001

§§ 292, 295 Abs 1 und § 477 Abs 1 StPO:

Als Gegenstand des beneficium cohaesionis nach § 477 Abs 1 zweiter Satz StPO kommen - anders als nach § 295 Abs 1 StPO - alle Urteilsfehler in Betracht, die konkret als Grundlage für eine Verfügung zu Gunsten eines Mitangekl dienen, damit auch Fehler im Ausspruch über die privatrechtlichen Ansprüche.

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