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Negative Immission im Einzelfall jedenfalls unwesentlich

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2001, 99 Heft 2 v. 20.2.2001

§ 364 ABGB:

Die Gewährung des Immissionsschutzes darf nicht überspannt werden; nur bei gravierenden Eingriffen steht dem Nachbarn der privatrechtliche Schutz des § 364 Abs 2 ABGB zu. Das Kriterium, dass die Einwirkung die ortsübliche Benutzung des Grundstücks „wesentlich“ beeinträchtigen muss, wird bei negativen Immissionen nur sehr selten erfüllt sein.

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