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Übergabe von Mehl statt Suchtgift an einen verdeckten Fahnder als strafbarer Betrugsversuch

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2001, 62 Heft 1 v. 20.1.2001

§ 15 Abs 3 StGB:

Wird einem verdeckten Fahnder statt Suchtgift eine harmlose Substanz (Mehl) übergeben, um ihm solcherart den vereinbarten Suchtgift-Kaufpreis herauszulocken, so ist dieser Betrugsversuch auch dann nicht absolut untauglich gem § 15 Abs 3 StGB, wenn der verdeckte Fahnder zur tatsächlichen Bezahlung der Kaufsumme weder ermächtigt noch jemals bereit war.

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