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Rückabwicklung gegenseitiger Verträge1)1)Überarbeitete Fassung eines Vortrags, den der Verfasser im September 1999 in Altmünster im Seminar für absolvierte Juristen der rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Linz und Wien gehalten hat.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Ferdinand KerschnerJBl 2001, 756 Heft 12 v. 10.12.2001

In der Judikatur herrscht die These vor, dass bei der Rückabwicklung gegenseitiger Verträge die in der Zwischenzeit gezogenen Nutzungen und Früchte pauschal gegenseitig zu verrechnen und daher nicht zu vergüten seien. Der Autor legt dar, dass die „Pauschalverrechnungsthese“ grundsätzlich dogmatisch nicht haltbar ist. Nur in Teilbereichen ist im Ergebnis dieser Judikaturlinie zu folgen.

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