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Haftung des Hauseigentümers für einen Deckeneinsturz, Umkehr der Beweislast

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 592 Heft 9 v. 20.9.2000

§ 1319 ABGB:

Wurde über einen wesentlichen Umstand - hier: über einen gravierenden früheren Schaden - ein privat beigezogener Sachverständiger nicht informiert, ist durch dessen nur äußerlichen Befund der Hauseigentümer nicht exkulpiert.

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