§ 55a EheG; §§ 879, 901, 1380 ff und 1444 ABGB:
Das Beharren des von einem Verzicht auf die Umstandsklausel in einem Unterhaltsvergleich Begünstigten auf diesem Verzicht kann sittenwidrig sein, wenn dadurch die verzichtende Ehefrau, die bei Durchführung eines streitigen Scheidungsverfahrens allenfalls Unterhaltsansprüche nach §§ 67 oder 68 EheG hätte, der Existenzbedrohung ausgesetzt wäre.