vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Streitanhängigkeit und Eventualmaxime im Oppositionsverfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 526 Heft 8 v. 20.8.2000

§ 35 EO:

Ist bereits ein Oppositionsverfahren anhängig, steht einer zweiten Klage nach § 35 EO gegen denselben Anspruch die Einrede der Streitanhängigkeit nur dann entgegen, wenn sich die zweite Oppositionsklage auf dieselben Einwendungen stützt wie die erste.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!