Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union sind die Grundrechte des Einzelnen nicht mehr ausschließlich durch österr Verfassungsrecht, sondern auch durch Gemeinschaftsrecht geschützt. Neben einer Analyse dieser EU-rechtlichen Rechtsquellen beschäftigt sich der Beitrag vor allem mit dem Rang und der Bindungswirkung der Gemeinschaftsgrundrechte sowie insb mit dem Einfluss des EU-Rechts auf das verfassungsgerichtliche Grundrechtsschutzsystem.