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Territorialitätsprinzip der KO

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 394 Heft 6 v. 20.6.2000

§§ 1 und 180 KO:

Das inländische Insolvenzverfahren beschränkt sich auf Inlandsvermögen; Auslandsvermögen wird nicht einbezogen, soweit nicht ein Insolvenzabkommen besteht.

Die Wirkungen eines inländischen Konkurses erstrecken sich insb nicht auf im Ausland gelegenes unbewegliches Vermögen des Gemeinschuldners.

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