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Höhe des vorläufigen Unterhalts gem § 382a EO

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 389 Heft 6 v. 20.6.2000

§ 382a EO; § 140 ABGB; § 8 FamLAG:

Der vorläufige Unterhalt gem § 382a EO, der höchstens bis zum Grundbetrag der Familienbeihilfe nach dem FamLAG zuerkannt werden kann, umfasst auch den Alterszuschlag.

OGH 13. 10. 1999, 7 Ob 209/99g (LG Salzburg 21. 4. 1999, 21 R 141/99b; BG Werfen 9. 2. 1999, 4 P 8/99g)

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