Im Rahmen der B-VGN BGBl I 1999/8 wurden die durch Art 21 Abs 2 S 1 B-VG idF BGBl 1974/444 normierten Beschränkungen der Gesetzgebungskompetenz der Länder hinsichtlich des Dienstvertragsrechts der Bediensteten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände beseitigt. Der Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, ob bzw inwieweit die vom VfGH in einem Kompetenzfeststellungserkenntnis zur alten Rechtslage vertretene Ansicht, diese Kompetenz der Länder umfasse nicht die Regelung des Verfahrens und der Zuständigkeit der Gerichte, angesichts dieser Novelle aufrechterhalten werden kann.