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EV auf Unterlassung künftiger Körperverletzung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 246 Heft 4 v. 20.4.2000

§ 16 ABGB; Art 2 MRK; § 381 Z 2 EO:

Art 2 MRK, § 16 ABGB und das StGB gewähren ein Persönlichkeitsrecht auf körperliche Unversehrtheit mit individuell einklagbaren zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen.

§ 381 EO verlangt eine konkrete Gefährdung für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit, wofür den Antragsteller die Bescheinigungslast trifft.

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