§ 16 ABGB; Art 2 MRK; § 381 Z 2 EO:
Art 2 MRK, § 16 ABGB und das StGB gewähren ein Persönlichkeitsrecht auf körperliche Unversehrtheit mit individuell einklagbaren zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen.
§ 381 EO verlangt eine konkrete Gefährdung für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit, wofür den Antragsteller die Bescheinigungslast trifft.