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Beschränkung der zulässigen Formen medizinisch unterstützter Fortpflanzung im FMedG verfassungskonform

VerfassungsgerichtshofJBl 2000, 228 Heft 4 v. 20.4.2000

§ 3 FMedG; Art 8 und 12 MRK; Art 7 und 140 Abs 1 B-VG:

Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung fällt unter dem Gesichtspunkt der Achtung des Privatlebens in den Schutzbereich des Art 8 Abs 1 MRK.

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