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Wiederaufnahmsklage gegen ein echtes Versäumungsurteil infolge Urkundenfälschung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 193 Heft 3 v. 20.3.2000

§§ 396, 398, 528 Abs 1 und 2 Z 2 und § 530 Abs 1 Z 1 und 7 ZPO:

Eine unschlüssige Wiederaufnahmsklage ist in jeder Lage des Verfahrens mit Beschluss zurückzuweisen. Sofern sich das Gericht dabei in der Entscheidungsform vergreift, liegt in Wahrheit dennoch ein Beschluss vor, welcher mit Rekurs anzufechten ist.

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