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Unionsbürgerschaft und Sprachenrechte in der EU

AufsätzeUniv.-Ass. MMag. Dr. Peter HilpoldJBl 2000, 93 Heft 2 v. 20.2.2000

Das Vorabentscheidungsverfahren Bickel und Franz*)*) Vgl das Urteil vom 24. 11. 1998 in der Rs C-274/96 - Vorabentscheidungsersuchen gem Art 177 EG-V der Pretura circondariale Bozen, Außenabteilung Schlanders, in dem bei dieser anhängigen Strafverfahren Horst Otto Bickel und Ulrich Franz; abgedruckt in EuGRZ 1998, 591 ff. Vgl dazu auch die letzthin erschienenen Besprechungen von Toggenburg, Der EuGH und der Minderheitenschutz, European Law Reporter 1999, 11 ff; König, Deutsch für Ausländer - in Italien, „Die Presse“ 15. 2. 1999, 6; Novak, EuZW 1999, 84 f; Denicolò, Man spricht deutsch, FF 49/1998, 32; Gattini, La non discriminazione di cittadini comunitari nell'uso della lingua nel processo penale: Il caso Bickel, LXXXII Rivista di Diritto Internazionale 1999, 106 ff; De Witte, Free Movement of Persons and Language Legislation of the Member States of the EU, 18 Academia 1999, 1 ff.

Deskriptoren: #Unionsbürgerschaft; Freizügigkeit; Diskriminierungsverbot; Minderheitenrechte; Sprachenrechte; Südtirol; österreichischer Volksgruppenschutz

In einem am 24. 11. 1998 ergangenen Urteil hatte der EuGH Gelegenheit, wichtige Präzisierungen zur Reichweite des Diskriminierungsverbots, aber auch zum Gehalt der Unionsbürgerschaft vorzunehmen. Des weiteren findet sich in diesem Urteil auch eine interessante Positionsnahme des Gerichtshofs zur Rolle des Minderheitenschutzes in der EU - ein in Literatur und Praxis äußerst umstrittener Bereich.

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