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Vorteilsausgleich im Gewährleistungsrecht*)*) Der Beitrag stellt die überarbeitete Fassung eines Vortrages dar, den die Autorin am 28. 10. 1998 im Rahmen des Privatissimums aus Privatrecht der Professoren F. Bydlinski, Koziol und Vizepräs. des OGH i. R. Schubert gehalten hat. Herrn Univ.-Prof. Dr. Attila Fenyves danke ich sehr herzlich dafür, daß er mir das Manuskript seines im Rahmen des von den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Linz und Wien veranstalteten Seminars für absolvierte Juristen in Altmünster im Herbst 1998 gehaltenen Vortrages zum Thema „Vorteilsausgleichung im Gewährleistungsrecht?“ (veröffentlicht in JBl 1999, 2€ff) zur Verfügung gestellt hat.

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Brigitta JudJBl 2000, 2 Heft 1 v. 20.1.2000

Wird der Erwerber einer mangelhaften Sache im Rahmen der gewährleistungsrechtlichen Verbesserung besser gestellt, als er bei sofortiger ordnungsgemäßer Erfüllung stünde, so stellt sich die Frage, ob der Veräußerer aus dem Titel des Vorteilsausgleiches eine Vergütung für den zusätzlich eintretenden Vorteil verlangen kann. Der folgende Beitrag stellt eine Alternative zu den in Deutschland und Österreich bisher diskutierten Lösungsmodellen dar.

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