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Kündigungsrecht des Erstehers nach § 1121 ABGB beginnt mit Zuschlag

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 793 Heft 12 v. 20.12.2000

§§ 1120 f ABGB:

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Übernahme des nichtverbücherten Bestandsvertrages im Fall des § 1121 ABGB ist der Zuschlag der Liegenschaft an den Ersteher im Zwangsversteigerungsverfahren.

OGH 21. 6. 2000, 1 Ob 344/99s (LGZ Graz 5. 5. 1999, 3 R 342/97d; BG Leibnitz 26. 8. 1997, 2 C 137/96w)

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