vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unpfändbarkeit des Erbrechts als Ganzes

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 803 Heft 12 v. 20.12.2000

§ 822 ABGB; §§ 331 ff EO:

Das Erbrecht als Ganzes ist unpfändbar. Die Bewilligung der Exekution in das Nachlassvermögen wird nur wirksam, wenn der Nachlass dem Erben (zumindest teilweise) eingeantwortet wurde. Darauf, dass der Erbe eine Erbserklärung abgibt und der Nachlass ihm eingeantwortet wird, hat ein Erbengläubiger kein Recht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!