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Keine Bindung an Vorfrageentscheidung im Vorprozess gegenüber Nebenintervenienten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 736 Heft 11 v. 20.11.2000

§ 1079 ABGB; §§ 17 ff und 411 ZPO:

Eine Bindungswirkung einer Vorfrageentscheidung im Vorprozess besteht im Folgeprozess gegenüber einem Nebenintervenienten des Vorprozesses jedenfalls nicht, soweit zwischen dem nunmehr Bekl und dem Bekl des Vorprozesses keinerlei Regressverhältnis besteht.

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