§ 12a MRG; § 10 Abs 7 PTSG:
Die Ausgliederung der Post war kein Rechtsgeschäft, sondern ein Akt der Gesetzgebung. Eine privatrechtliche Veräußerung der Post und Telekom Beteiligungsverwaltungsgesellschaft hat nicht stattgefunden; § 12a Abs 1 MRG greift daher nicht ein.