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Die Bedeutung der EuGH-Urteile über die Stromimport- und Stromexportmonopole für die Auslegung des Art 90 Abs 2 EGV und für den Elektrizitätsbinnenmarkt

AufsätzeDr. Klaus Oberndorfer1)1)Der Autor ist Rechtsanwaltsanwärter in der Rechtsanwaltskanzlei Beurle - Oberndorfer - Mitterlehner in Linz.JBl 1999, 575 Heft 9 v. 20.9.1999

In den im folgenden besprochenen Urteilen hat sich der EuGH ausführlich zur Möglichkeit der Rechtfertigung von die Warenverkehrsfreiheit beeinträchtigenden nationalen Stromaußenhandelsmonopolen über die Ausnahmebestimmung des Art 90 Abs 2 EGV geäußert. Der Verfasser versucht in Verwertung der aus diesen Urteilen neu gewonnenen Rechtssätze unter ergänzender Heranziehung der bisherigen Rechtsprechung des EuGH zu Art 90 Abs 2 EGV die Anwendungsvoraussetzungen dieser wichtigsten Ausnahmebestimmung des EGV für davon berührte (öffentliche) Unternehmen näher darzulegen. Abschließend wird noch auf die Bedeutung dieser Urteile für die österreichische Elektrizitätswirtschaftsordnung eingegangen.

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