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Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht / Beweislast für Kausalität der Verletzung der Aufklärungspflicht bzw rechtmäßiges Alternativverhalten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1999, 531 Heft 8 v. 20.8.1999

§§ 1295 ff ABGB:

Die ärztliche Aufklärungspflicht ist umso umfassender, je weniger vordringlich oder gar geboten der Eingriff aus Sicht eines vernünftigen Patienten ist. In einem solchen Fall ist Aufklärung über mögliche Risken selbst dann geboten, wenn die nachteiligen Folgen wohl erheblich, jedoch wenig wahrscheinlich sind.

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