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Verwendungsanspruch wegen rechtsgrundloser (Sonder-)Nutzung von öffentlichem Grund

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1999, 458 Heft 7 v. 20.7.1999

§ 1041 ABGB:

Die Sondernutzung von Straßengrund für eine Baustelleneinrichtung ohne Erlaubnis des Grundeigentümers ist eine titellose Verwendung einer fremden Sache. Der Verwendungsanspruch des Grundeigentümers gem § 1041 ABGB richtet sich mangels eines entsprechenden Marktpreises für den erlangten Vorteil iZw nach einer für erlaubte Nutzungen bestehenden Tarifordnung.

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