Mit dem vorliegenden, überwiegend das Gewährleistungsrecht betreffenden Richtlinienentwurf dringt die Rechtsangleichung im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft - begrenzt auf Verbrauchergeschäfte - in Kernbereiche des nationalen Zivilrechts ein. Der Verfasser versucht, einen Überblick über die künftigen Regelungen zu geben und dabei die Probleme aufzuzeigen, die eine solche Kompilation aus Elementen des UN-Kaufrechts und verschiedener nationaler Rechtsordnungen mit sich bringt. Die Bestimmungen über die „Vertragsmäßigkeit“ des Kaufgegenstandes stehen dabei im Mittelpunkt des Interesses.