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Minderung des Provisionsanspruchs des Maklers wegen mangelnder Verdienstlichkeit

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1999, 388 Heft 6 v. 20.6.1999

§ 30b KSchG; § 3 Abs 4 MaklerG:

Eine Mäßigung des Provisionsanspruches nach § 30b KSchG iVm § 3 Abs 4 MaklerG hat nur dann zu erfolgen, wenn die Verdienstlichkeit des Maklers durch diesen Pflichtverstoß geringer als ohne diesen einzustufen ist; dies ist nach den Gesetzesmaterialien immer im Einzelfall unter Berücksichtigung der dem Makler erkennbaren Interessen des Auftraggebers zu beurteilen.

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