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Sittenwidrigkeit des Ausschlusses eines Sportlers aus der Nationalmannschaft

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1999, 126 Heft 2 v. 20.2.1999

§§ 861, 879 und 1295 Abs 2 ABGB:

Aus den zum Kontrahierungszwang entwickelten Grundsätzen ist abzuleiten, daß es dem Monopolisten ganz allgemein verwehrt ist, seine faktische Übermacht in unsachlicher Weise auszuüben.

Beizupflichten ist den Bekl (nationaler und internationaler Eishockeyverband), deren Monopolstellung nicht strittig ist, daß die Verhinderung eines „Nationalteamtourismus“ ein berechtigtes Anliegen und die Berufung auf Satzungsbestimmungen, die diesen verhindern, nicht sittenwidrig ist. Hier kann aber von einem solchen „Tourismus“ keine Rede sein, hat doch der Kl zuletzt 1985/86 bei einer Weltmeisterschaft für Kanada und dann fünf Saisonen in Österreich gespielt und ist er doch bereits seit 1996 österr Staatsbürger. Ist aber eine so lange Zeit zwischen dem letzten Spiel für eine ausländische Nationalmannschaft vergangen und auch eine ausreichende Nahebeziehung zum Inland gegeben, dann ist die Berufung auf Satzungsbestimmungen, die dem Kl verwehren, als Mitglied der Nationalmannschaft Österreichs an einem internationalen Bewerb teilzunehmen, sachlich nicht gerechtfertigt und daher sittenwidrig.

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