vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Doppelbestrafungsverbot - Idealkonkurrenz

Europäischer Gerichtshof für MenschenrechteJBl 1999, 102 Heft 2 v. 20.2.1999

Art 4 7. ZPMRK:

Werden durch eine Handlung mehrere Straftatbestände erfüllt (Idealkonkurrenz), verstößt es nicht gegen Art 4 7. ZPMRK, wenn jemand für dieselbe Handlung in zwei getrennten Verfahren bestraft wird. Das Doppelbestrafungsverbot verbietet es bloß, einen Menschen mehr als einmal wegen desselben Straftatbestandes zu verfolgen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!