§ 1 Abs 1 lit d NZwG; § 943 ABGB:
Ist das eine Liegenschaft betreffende formlose Schenkungsversprechen durch bücherliche Einverleibung des Beschenkten erfüllt worden, kann nicht mehr auf Rückübertragung des Eigentumsrechts wegen fehlender Notariatsaktsform geklagt werden.