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Unsicherheitseinrede nach UNKR / Anwendbarkeit des UNKR bei Rechtswahl

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1999, 54 Heft 1 v. 20.1.1999

Art 1 Abs 1 lit b und Art 71 UNKR:

Wenn die Parteien eines internationalen Warenkaufs das Recht eines Vertragsstaates des UNKR wählen, ist auch ohne ausdrückliche Erwähnung, daß sie die Anwendung des UNKR wünschen, dieses anzuwenden.

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