Die Frage, ob bestehende Verbindlichkeiten bereits eine Schädigung am Vermögen im Sinne des Betrugstatbestands darstellen können, wird in Österreich weitgehend verneint. Der Autor setzt sich mit dieser Ansicht kritisch auseinander und untersucht auf der Grundlage der herrschenden strafrechtlichen Vermögensdefinition die Auswirkungen einer Verbindlichkeit auf die Vermögenssituation des Schuldners. Dabei gelangt er entgegen der hM zur Feststellung, daß Verbindlichkeiten grundsätzlich vermögensmindernd wirken und deshalb geeignet sind, einen Vermögensschaden zu begründen. Dies bedeutet im Ergebnis eine Annäherung an den in Deutschland und der Schweiz befürworteten Standpunkt, wobei der Autor jedoch eine neue Begründung anbietet.