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Rufdatenrückverfolgung als zulässige Überwachung des Fernmeldeverkehrs

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1999, 747 Heft 11 v. 20.11.1999

§ 149a Abs 1 Z 2 lit b StPO:

Vermittlungsdaten im Fernmeldeverkehr unterliegen jedenfalls dem verfassungsrechtlichen Schutz des Fernmeldegeheimnisses. Ein Eingriff bedarf gem § 10a StGG eines aufgrund innerstaatlicher Rechtsvorschriften erlassenen gerichtlichen Befehls, dessen gesetzliche Grundlage die entsprechenden Ausnahmeregelungen der §§ 149a ff StPO darstellen.

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