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UNIDO-Amtssitzabkommen 1967: ad hoc-Missionen, Immunität von Staatenvertretern, Qualifikation einer Person als Staatenvertreter, Begriff der amtlichen Obliegenheiten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1999, 677 Heft 10 v. 20.10.1999

Art XI Abschnitt 23 UNIDO-Amtssitzabkommen; Art IV UN-Privilegienkonvention:

Die Stellung von ad hoc zu einer internationalen Organisation entsandten Staatenvertretern bestimmt sich primär nach dem jeweiligen Amtssitzabkommen, subsidiär nach Völkergewohnheitsrecht.

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