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Gesellschafterkompetenz bei Forderungen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§ 1203 S 2 ABGB)*)*) Dieser Beitrag beruht auf einem Vortrag, den der Autor am 25. 9. 1998 im Rahmen des Seminars der Institute für Zivilrecht der Universitäten Wien und Linz für absolvierte Juristen in Altmünster gehalten hat. Herrn Univ.-Prof. DDr. h.€c. Dr. F. Bydlinski und Herrn Vizepräs. des OGH i.€R. Dr. K. Hofmann danke ich für wertvolle Anregungen.

Aufsätzea. Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas RiedlerJBl 1999, 638 Heft 10 v. 20.10.1999

Wider den Mythos der gesamthänderischen Berechtigung der Gesellschafter einer GesBR

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