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Festsetzung des Unterhalts für ausländische Kinder ist Wirkungskreis des Rechtspflegers, wenn österr Recht anwendbar

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1998, 596 Heft 9 v. 20.9.1998

§ 19 Abs 2 Z 9 lit a RPflG:

Die Festsetzung des Unterhalts ausländischer Kinder, sofern österr Recht anzuwenden ist, fällt in den Wirkungskreis des Rechtspflegers.

OGH 17. 12. 1997, 6 Ob 348/97p (LGZ Wien 3. 9. 1997, 45 R 586/97b; BG Innere Stadt Wien 3. 2. 1997, 5 P 134/96k)

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