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Beschränkung des Karenzurlaubsgelds auf Mütter

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof für MenschenrechteJBl 1998, 571 Heft 9 v. 20.9.1998

Art 8 iVm Art 14 MRK:

Die Gewährung von Karenzurlaubsgeld ermöglicht es dem Staat, seiner Achtung vor dem Familienleben iSd Art 8 MRK Ausdruck zu verleihen. Daher fällt diese Sozialleistung in den Schutzbereich von Art 8 MRK.

Die Vorstellung, daß der Staat der Mutter oder dem Vater eines Kindes - je nach Wahl der Eltern - finanzielle Unterstützung gewährt, damit der betreffende Elternteil zu Hause bleiben und sich um das Kind kümmern kann, ist verhältnismäßig neu. Da sich die Rechtssysteme der Mitgliedstaaten in diesem Punkt nach wie vor sehr stark voneinander unterscheiden, kommt den Staaten in dieser Frage ein erheblicher Beurteilungsspielraum zu. Die Weigerung der österr Behörden, dem Beschwerdeführer, der Vater eines Kindes ist, Karenzurlaubsgeld zu gewähren - nach der damaligen, inzwischen geänderten Rechtslage hatten nur Mütter einen solchen Anspruch - liegt innerhalb dieses Beurteilungsspielraums und stellt daher keine verbotene Diskriminierung iSd Art 14 MRK dar.

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