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Haftung des Veranstalters von Snow-Rafting / Haftungsausschluß für leichte Fahrlässigkeit in AGB bei Personenschäden auch schon vor § 31f KSchG sittenwidrig

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1998, 511 Heft 8 v. 20.8.1998

§§ 879 und 1295 ff ABGB; § 31f KSchG:

Ein Haftungsausschluß für leichte Fahrlässigkeit bei Personenschäden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen war auch schon vor dem Inkrafttreten des § 31f KSchG sittenwidrig und damit unwirksam. Das trifft gerade auf den Reiseveranstaltungsvertrag in besonderem Maße zu.

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