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Ort des Schadenseintritts iSd Art 5 Z 3 LGVÜ / Ubiquitätstheorie

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1998, 517 Heft 8 v. 20.8.1998

Art 5 Z 3 LGVÜ:

Bei einer unerlaubten Handlung kann nach der auch für die Auslegung des LGVÜ maßgeblichen Rsp des EuGH zum EuGVÜ je nach Sachlage sowohl der Ort des ursächlichen Geschehens als auch der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs eine kennzeichnende Verknüpfung für die gerichtliche Zuständigkeit begründen.

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