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Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren? - Anmerkungen zu OGH 7 Ob 355/97z1)1)Abgedruckt in diesem Heft der JBl 1998, 443. Vgl zum Fall und zu seinen faktischen Auswirkungen Kommenda, Unfallopfer im 7. Monat schwanger: Gerichte verhinderten Abtreibung, Die Presse vom 23. 2. 1998, 19.

Korrespondenza. Univ.-Prof. Dr. Erwin BernatJBl 1998, 464 Heft 7 v. 20.7.1998

1. Das Höchstgericht hatte in der vorliegenden E erstmals die Frage zu beurteilen, unter welchen Voraussetzungen ein Schwangerschaftsabbruch bei einer geistig schwer behinderten und daher (in casu dauernd) einwilligungsunfähigen Frau straffrei sein kann.

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