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Schwangerschaftsabbruch bei Koma-Patientin

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1998, 443 Heft 7 v. 20.7.1998

§§ 216, 273 Abs 1 und § 282 ABGB; § 8 Abs 3 KAG; §§ 96 ff StGB:

Die Einwilligung in einen Schwangerschaftsabbruch ist ein höchstpersönliches Recht. Für solche Rechte gilt ganz allgemein der Grundsatz, daß sie mit einer gesetzlichen Vertretung unvereinbar sind.

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