vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Säumnisbeschwerde, verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte, Kompetenzkonflikt, Senatsverstärkung

VerwaltungsgerichtshofJBl 1998, 334 Heft 5 v. 20.5.1998

Art 132, 133 Z 1 und Art 138 Abs 1 lit b B-VG; §§ 13 und 27 VwGG:

Der VwGH ist auch dann zuständig, über Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht zu erkennen, wenn er dabei anstelle der VwBeh ausschließlich über die Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte entscheiden muß (Abgehen von Vorjudikatur).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!