§§ 1 und 5 EKHG; §§ 896 und 1042 ABGB; § 31 WRG:
Ein Unternehmen, das Eisenbahnspezialwagen (Kesselwagen) einsetzt, ist dadurch noch nicht Betriebsunternehmer iSd EKHG, da ihm die Verfügungsgewalt über den Bahnbetrieb nicht zusteht.
§§ 1 und 5 EKHG; §§ 896 und 1042 ABGB; § 31 WRG:
Ein Unternehmen, das Eisenbahnspezialwagen (Kesselwagen) einsetzt, ist dadurch noch nicht Betriebsunternehmer iSd EKHG, da ihm die Verfügungsgewalt über den Bahnbetrieb nicht zusteht.