§ 28 JN; Art 5 Nr 2 LGVÜ; §§ 1220 ff ABGB:
Entscheidungen des EuGH zum EuGVÜ, die bis zum 16. 9. 1988 ergangen sind, sind kraft Vereinbarung der Vertragsparteien des LGVÜ authentische Interpretation der mit dem Brüsseler Übereinkommen gleichlautenden Bestimmungen.